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Die AGB der WortOrt-Mediawerkstatt



(aktueller Stand: 01.01.2010)

Allgemeines
Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sollte ich mit Ihnen als Kunden individuelle Vertragskonditionen vereinbaren, so werden diese in schriftlicher Form festgehalten. Diese individuellen Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§305b BGB). Individuelle Vertragskonditionen sind die sogenannten Produktionsverträge, die auf die speziellen Besonderheiten der jeweiligen Produktion abgestimmt sind und die darüberhinaus Merkmale wie Abgabetermine, Abnahmekonditionen und urheberrechtliche Nutzungsrechte enthalten. Meine Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr. Ich führe Produktionen nach Vereinbarung auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen aus. Der Aufschlag für Produktionszeiten außerhalb der Geschäftszeiten beträgt an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie nach 18.00 Uhr zuzüglich 25%, nach 22.00 Uhr zuzüglich 50%. Mein Angebot erhalten Sie in schriftlicher Form. Ein rechtskräftiger Vertrag zwischen Ihnen und mir kommt zustande, wenn ich die Angebotsbestätigung mit Ihrer Unterschrift und Firmenstempel per E-Mail, Fax oder Post zurückbekomme. Der jeweilige Auftrag wird gemäß schriftlich fixierten und von Ihnen schriftlich bestätigten Richtlinien in Form einer Konzeptbeschreibung, eines Drehbuchs, Treatments, Exposés o.ä. ausgeführt.

Urheber- und Nutzungsrechte
Vor Projektbeginn legen wir zusammen fest, wie die Nutzungsrechte gestaltet werden sollen und halten dies in schriftlicher Form fest. Es würde mich freuen, wenn Sie mich auf Ihren Marketingmaterialien als Urheber erwähnen. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Sofern wir keine anderweitigen Vereinbarungen treffen, darf ich die für Sie erarbeiteten Texte, Fotos, audiovisuellen Werbemittel u. ä. zur Eigenwerbung verwenden (beispielsweise auf meiner Website, in meinen Werbebroschüren etc.). Für von Ihnen zugeliefertes Fremdmaterial (Musik, Fotos, Videosequenzen u. ä.) übernehmen Sie als Kunde die Verantwortung dafür, dass keinerlei Urheberrechte und Rechte Dritter verletzt werden.

Haftung
Sollte ich aus nichtigen Gründen einen Termin mit Ihnen nicht einhalten, so stellen Sie mir bitte Ihren Aufwand in Rechnung. Ebenso verrechne ich Ihnen Ausfallzeiten, sollten Sie aus nichtigen Gründen einen Produktionstermin nicht einhalten. Liegt höhere Gewalt (Brand, Unwetter, Streiks, Verkehrsunfälle, Naturkatastrohen, Maschinenschäden etc.) vor, scheidet eine Haftung aus. Mit der Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme, bestätigen Sie damit die Richtigkeit meiner Arbeit. Die Haftung geht damit auf Sie über. Wenn ich Fremdleistungen an Dritte in Auftrag gebe, haften diese Leistungserbringer für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Dienstleistungen.

Vergütung
Sollten wir das erste Mal zusammen ein Projekt realisieren, vereinbaren wir Ratenzahlung: die erste Hälfte der Auftragssumme nach Angebotsbestätigung, die zweite Hälfte nach Aushändigung der in Auftrag gegebenen Werbematerialien. Sollte sich im Projektverlauf eine Über- oder Unterschreitung der vereinbarten Auftragssumme abzeichnen, vereinbaren wir zusammen ein neues Angebot. In meinen Angeboten sind Korrekturen (Bild, Schnitt, Text und Vertonung) inbegriffen, sofern sich diese Änderungen binnen eines halben Arbeitstages (max. vier Stunden) bewerkstelligen lassen. Weiterführende Änderungen werden extra berechnet. Meine Angebote sind gültig bis 30 Tage nach Erhalt. Kommt das vereinbarte Projekt nicht zustande, wurden meinerseits jedoch bereits Vorleistungen wie Beratung, Drehbuch, Storyboard, Konzeptionierung u. ä. erbracht, so berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 80%, bezogen auf die im Angebot einzeln aufgeführten Positionen. Es gilt Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung.